Was unterscheidet private (PKV) und gesetzliche (GKV) Krankenversicherung?
Der Preis
Bei der GKV richtet sich der Preis nach dem Einkommen und ab 2009 nach dem einheitlichen Beitragssatz von 15,5% (Stand 11.2008). Der Beitrag richtet sich nicht nach der Anzahl der Versicherten, egal ob Sie Single oder Familienvater sind, der Beitrag ist der gleiche.
Bei der PKV richtet sich der Preis nicht nach dem Einkommen, sondern nach dem Eintrittsalter, dem Geschlecht, den gewünschten Leistungen und dem Gesundheitszustand des Einzelnen. Je jünger der Versicherte, desto günstiger ist der Preis. In der PKV bezahlt ein 30-jähriger Mann je nach Leistung ca. 150 EUR – 200 EUR pro Monat.
Bei einem gesetzlich krankenversicherungspflichtige
Die Leistung
* Die PKV bietet die Chance, im Krankheitsfall die beste medizinische Versorgung mit den neuesten Behandlungsmethoden bereitzustellen.
* Die Leistungen der GKV sind relativ identisch, ein Leistungsvergleich ist sehr schwierig. Jeder Versicherte einer GKV hat unabhängig vom Beitrag den gleichen Versicherungsschutz.
* In der PKV sind die Leistungsunterschiede enorm. Das fängt damit an, dass man sich die Tarife eines Anbieters ganz nach seinen Wünschen zusammenstellen kann. Innerhalb der PKV unterscheiden sich nicht nur die Tarife, sondern auch die Leistungen der einzelnen Anbieter.
* In der PKV können Sie Ihren Versicherungsschutz auf Ihren Bedarf abstimmen.
Ob Ihnen ein Mehrbettzimmer genügt oder Sie lieber im Ein- oder Zweibettzimmer liegen, entscheiden Sie selbst. Auch im Zahnbereich oder für einzelne Leistungsarten können Sie sich je nach Lebensstandard, Einkommen und Risikobereitschaft Ihren Vertrag individuell gestalten.
Die Form der Abrechnungen anfallender Arztkosten ist unterschiedlich. Bei der GKV gilt das Sachleistungsprinzip, das heißt, der Arzt rechnet direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse entsprechend fest vorgeschriebener Gebührensätze ab. Er unterliegt hierbei dem Wirschaftlichkeitsprinzip, die Leistungen müssen zweckmäßig, wirtschaftlich und ausreichend sein. Im Gegensatz dazu setzt die PKV auf die Kostenerstattung. Erstattet werden die im Versicherungsvertrag vereinbarten versicherten Kosten abzüglich der festgelegten Selbstbeteiligung.
Die Systeme
Mit der Gesundheitsreform 2009 wird ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5% eingeführt, der für alle Krankenkassen gilt. Noch ist offen, ob und welche Krankenkassen weitere Zuzahlungen verlangen werden oder Rückerstattungen vornehmen.
In den Gesundheitsfonds fließen Beiträge der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Steuermittel. Die Krankenkassen erhalten pro Versicherten eine pauschale Zuweisung.
Krankenkassen können einen Zusatzbeitrag verlangen, wenn die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen.
Wer muss sich versichern?
Ab 01.01.2009 gilt in Deutschland für alle die Versicherungspflicht zur Krankenversicherung. Wer ab diesem Zeitpunkt weder eine private noch ein gesetzliche Krankenversicherung hat, riskiert ein Bußgeld.
Um allen Bürgern eine Möglichkeit zur Versicherung zu geben, haben auch die privaten Krankenversicherungen Auflagen erhalten. Sie müssen jeden Antragsteller ohne Risikoprüfung aufnehmen, allerdings nur in den so genannten Basistarif, der eine medizinische Grundversorgung gewährleistet und sich an den Leistungen der gesetzlichen Kassen orientiert. Der momentan angebotene Standardtarif der PKV wird entsprechend in den Basistarif überführt.
Ob man schon privat versichert ist und sich vergewissern möchte welche Leistungen konkret vertraglich festgehalten worden sind, oder man überlegt, sich privat zu versichern, gerade jetzt, wo die Gesundheitsreform verabschiedet wurde.
Einer dieser Spezialisten ist der unabhängige Finanz- & Versicherungsvermittler Martin Hodrea.
Auf seiner Webseite www.1a-Finanzvergleich.de können Sie sich kostenlos informieren, recherchieren und sogar Versicherungen vergleichen und abschließen. Die Internetseite soll aber nicht dazu dienen einen alleine da stehen zu lassen, die Webseite soll der erste Schritt sein hin zu einer individuellen Beratung.